Allen Lieferungen und Leistungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten auch für künftige Lieferungen und Leistungen, ohne dass hierauf nochmals ausdrücklich hingewiesen werden muss. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Angaben über Maße und Gewicht sowie Abbildungen sind, wenn sie nicht ausdrücklich zugesichert wurden, nur annähernd. Durch die technische Fortentwicklung bedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
Wenn nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart worden ist, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und der jeweils gültigen MwSt. ab Werk. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als bezahlt. Bei Zahlung nach Fälligkeit sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. In diesem Falle und wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen und die Erledigung weiterer Aufträge von Vorauszahlungen oder Sicherheiten abhängig zu machen.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Lieferzeitangaben sind unverbindlich, ausgenommen vereinbarte Fixtermine. Teillieferungen, insbesondere bei größeren Aufträgen, sind zulässig. Geraten wir in Verzug, so kann der Besteller nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Über das Vorbehaltseigentum darf der Empfänger nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen. Pfändungen des Vorbehaltseigentums oder sonstige Beeinträchtigung unserer Sicherheiten durch Dritte sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt im Falle von Herstellungs- und Verarbeitungsmängel bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate ab Gefahrübergang. Die Gewährleistung geschieht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Für die Prüfungs- und Rügepflichten gelten die §§ 377ff HGB. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit.
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, falls nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.
Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist Hauroth. Das für Hauroth dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht wird als Gerichtsstand vereinbart. Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
FH-Software
Waldweg 1
D - 56761 Hauroth
Telefon: +49 (0) 26 53 / 71 79 47 8
Mobil: +49 (0) 1 52 / 53 70 45 97
E-Mail:
Internet: www.fh-software.de